Inhaltsverzeichnis:





Rückgängigmachung des Vertrags:


Auch im Wassersportbereich gilt das gesetzliche Kaufrecht des bürgerlichen Rechts, wobei bei Mängeln am Boot oder Hänger, die Nachbesserung, Minderung, Rücktritt und/oder Schadensersatz möglich sind.

Dies wollte ein deutscher Händler nicht beachten, weshalb er wegen Mangelhaftigkeit des Sportboots verurteilt wurde, den Kaufpreis zurückzuzahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an der Ware samt Bootstrailer.

Das Urteil finden Sie [hier].

(Landgericht Augsburg, Az. 10 O 2950/08)

Wenn auch Sie Ihre Rechte geltend machen wollen, können Sie gerne mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir auch kostenfrei für Sie, ob diese Versicherung die Deckungszusage übernimmt, damit Sie kein Kostenrisiko haben.

Rechtsanwalt Robert Uhl, 30.09.2010


Verkehrssicheres Verladen der Sportboote:




Das sichere Verladen und Verzurren des Bootes ist sehr wichtig, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsproblematiken auszuschließen.

1.)    Gesetzeshintergrund:

a) § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) teilt zur „Ladung“ mit:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

b) Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) führt zu § 22 StVO in Absatz 1 näher aus:

Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Verrutschen oder gar Herabfallen unmöglich machen.

2.)    Vorgehen in der Praxis:

Damit sollten die Boote auf den Anhängern verkehrsgerecht und sachgerecht verstaut werden. Unter „sachgerecht“ sind die in der Praxis anerkannten Regeln der Technik zu erkennen, gem. Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, 2 StVO § 22, Rndr. 13.

3.)    Polizeidirektion Friedrichshafen:

Die Polizeidirektion Friedrichshafen hat hierzu einen schönen und informativen Flyer „Sichere Verladung von Sportbooten - Tipps zum Transport im Straßenverkehr herausgebracht“, welchen Sie unten herunterladen können.

http://interboot.de/ib/pdf/de/Sichere_Verladung_von_Sportbooten.pdf

Für Fragen stehen wir immer gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Robert Uhl, 30.09.2010


Führerscheinreform:


Das Bundesverkehrsministerium will die theoretische und praktische Prüfung für die Sportbootführerscheine vereinfachen. Ein wichtiger Bereich ist, dass die schriftlichen Prüfungsaufgaben auf ein Multiple-Choice-Verfahren umgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LS/wassersport.html

Wann kommt die Reform?

Auf einigen Internetseiten ist zu lesen, dass die Reform zum 01.01.2011 startet.

Dies ist aber nicht richtig.

Nach Information der Anwaltskanzlei Uhl von der Führerscheinstelle des Deutschen Motoryachtverbands e. V. (DMYV) vom 29.09.2010 ist die Ausarbeitung für diese Reform noch nicht abgeschlossen, so dass ein definitiver Einführungstermin noch nicht feststeht.

Der DMYV geht davon aus, dass die Änderungen nicht vor dem 01.01.2012 (!) umgesetzt werden können. Ein verbindlicher Termin liegt aber noch nicht vor.

Bis dahin gelten noch die alten Prüfungsfragen und das bisherige Prüfungsrecht.

Wieso es sinnvoll sein kann, noch vor dem in Kraft treten der Reform einen Bootsführerschein zu machen (bei Multiple Choice kein Ermessen der Prüfer mehr, Verschärfung der Praxisprüfung etc.) klärt Sie gerne Ihre Wassersportschule, z.B.

http://www.sportbootschule-augsburg.de/

auf.

Rechtsanwalt Robert Uhl, 01.10.2010





« zurück zur Übersicht

Urteile & News